Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Allgemeine Geschäftsbedingungen, Courtage und Kaufnebenkosten

Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilten Auskünfte.

Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben können wir nicht übernehmen.

 

Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche
Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder von uns erteilten Auskünfte zustande.

 

Irrtum, Zwischenverkauf und -vermietung bleiben vorbehalten. Nachweise, Vermittlungstätigkeit, Exposés etc. sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung ist der Empfänger unseres Nachweises/Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der vollen Courtage/Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben, abschließt. Weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.

 

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil courtagepflichtig tätig zu werden.

 

Unser Courtageanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigten Geschäfts ein anderes zustande kommt (z.B. Miete statt Kauf oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.

 

Die Courtage in Höhe von je 3,57 % inkl. ges. MwSt. für die Verkäufer- und Käuferseite bei Verkauf von Wohnimmobilien bzw. 3,57 Monatsmieten inkl. ges. MwSt. bei Wohnungsvermietung sowie 7,14 % inkl. ges. MwSt. bei Verkauf von Gewerbeimmobilien und 3,57 Monatsmieten inkl. ges. MwSt. bei Gewerbevermietung ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Tätigkeit steht und vom Käufer bzw. Mieter an die Firma HCH Der HafenCity-Makler GmbH zu zahlen, die hierdurch einen unmittelbaren Zahlungsanspruch erhält. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.

 

Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich
 unverzüglich, d.h. spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Entgegennahme unseres
Nachweises/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, gilt die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit als unwiderlegbar vermutet, wenn der Empfänger danach den Hauptvertrag abschließt. In diesem Fall ist der Empfänger verpflichtet, an Provision, die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. Der Einwand fehlender Ursächlichkeit ist ausgeschlossen.

 

Die auf dieser Website, in unseren Broschüren und Exposés gezeigten Visualisierungen sollen lediglich allgemeine Ideen vermitteln und der Illustration dienen. Es kann keine Gewähr für deren Richtigkeit gegeben werden. Die für den Verkauf relevanten Informationen sind den Notarunterlagen zu entnehmen, die Sie gerne bei uns anfordern können.

 

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.

 

Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen.



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