WOHNEN, WO ANDERE URLAUB MACHEN
Wohnimmobilien, Wangels - WEISSENHAUS
Die Eckdaten im Überblick:
Wohnfläche: ca. 82,4 m²
Zimmer: 2
Etage: 1. Obergeschoss
Fertigstellung: voraussichtlich Ende 2023
Kaufpreis: 1.850.000 €
Stellplatz: 1 - inklusive
Courtage: 3,57 % inkl. ges. MwSt.
KAUFPREIS: 1.850.000 €
Lage der Immobilie:
Highlights:
Die Anzahl der zu verkaufenden Apartments ist streng limitiert - frei nach dem Motto „Klasse statt Masse“. Insgesamt werden nur 6 Residences in der Strandvilla zum Verkauf angeboten, um allen Eigentümern die Möglichkeit zu geben, die Annehmlichkeiten des Hotelresorts zu nutzen, und gleichzeitig die für WEISSENHAUS geschaffene Exklusivität (z. B. stets verfügbare Top-Restaurant- und Spa-Plätze) langfristig zu wahren. Die Eigentums-Einheiten erhalten Kamine und Glasfassaden, die weite Blickachsen – auch aus dem Bett – ins Gelände, in den Wald oder auf die Ostsee ermöglichen und werden – wie die Suiten des Hotelresorts – bis zum letzten Teelöffel komplett höchstwertig ein gerichtet und ausgestattet. Die 6 Residences entstehen auf einem Baufenster direkt am Meer (Strandvilla). Als Eigentümer erhalten Sie bereits bei Vertragsabschluss (weit vor der Errichtung und Fertigstellung Ihrer eigenen Residence) vollen Zugang zum WEISSENHAUS Resort als Mitglied des „WEISSENHAUS Owner’s Club“.
Ausstattung:
Weitere Informationen über:
HCH Der HafenCity-Makler GmbH
Am Kaiserkai 17, 20457 Hamburg, Telefon +49 (40) 689 179 96, Telefax +49 (40) 689 179 98
Geschäftsführer: Raphael Adrian Herder, Unternehmenssitz: Hamburg, HRB 108891
E-Mail: info@der-hafencity-makler.de, Internet: www.hcm-hamburg.de
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Courtage und Kaufnebenkosten:
Unser Angebot erfolgt aufgrund der uns vom Auftraggeber oder anderen Auskunftsbefugten erteilen Auskünfte. Eine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit und Aktualität dieser Angaben können wir nicht übernehmen. Der Maklervertrag mit uns/oder unserem Beauftragten kommt entweder durch schriftliche Vereinbarung oder auch durch die Inanspruchnahme unserer Maklertätigkeit auf der Basis etwa des Objekt-Exposés und seiner Bedingungen oder der von uns erteilten Auskünfte zustande.
Irrtum, Zwischenverkauf und –Vermietung bleiben vorbehalten. Nachweise, Vermittlungstätigkeit, Exposés etc., sind ausschließlich für den adressierten Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung, ist der Empfänger bestimmt und vertraulich zu behandeln. Bei Weitergabe an Dritte ohne unsere Zustimmung, ist der Empfänger unseres Nachweises/unserer Vermittlungstätigkeit zur Zahlung der vollen Courtage/Provision verpflichtet, wenn der Dritte das Geschäft abschließt, ohne mit uns einen Maklervertrag vereinbart zu haben. Weitere Schadensersatzansprüche unsererseits bleiben vorbehalten.
Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil courtagepflichtig tätig zu werden.
Unser Courtageanspruch wird nicht dadurch berührt, dass statt des ursprünglich beabsichtigen Geschäfts ein anderes zustande kommt (z.B. Miete statt Kauf oder umgekehrt), sofern der wirtschaftliche Erfolg nicht wesentlich von unserem Angebot abweicht.
Die Courtage in Höhe von je 3,57 % inkl. ges. MwSt. für die Verkäufer- und Käuferseite bei Verkauf von Wohnimmobilien bzw. 3,57 Monatsmieten inkl. ges. MwSt. bei Wohnungsvermietung sowie 7,14 % inkl. ges. MwSt. bei Verkauf von Gewerbeimmobilien und 3,57 Monatsmieten inkl. ges. MwSt. bei Gewerbevermietung ist verdient und fällig bei Vertragsabschluss bzw. bei Abschluss eines gleichwertigen Geschäfts, das im Zusammenhang mit der maklerseits geleisteten Tätigkeit steht und vom Käufer bzw. Mieter an die Firma HCH Der HafenCity-Makler GmbH zu zahlen, die hierdurch einen unmittelbaren Zahlungsanspruch erhält. Die Erwerbs- bzw. Nutzungsbedingungen sind uns von unserem Vertragspartner mitzuteilen.
Ist dem Empfänger das von uns nachgewiesene Objekt bereits bekannt, ist uns dies schriftlich unverzüglich, d. h. spätestens innerhalb von fünf Tagen ab Entgegennahme unseres Nachweises/Exposés mitzuteilen. Erfolgt dies nicht, gilt die Ursächlichkeit der Maklertätigkeit als unwiderlegbar vermutet, wenn der Empfänger danach den Hauptvertrag abschließt. In diesem Fall ist der Empfänger verpflichtet, an Provision die in den jeweiligen Angeboten aufgeführten Beträge zu zahlen. Der Einwand fehlender Ursächlichkeit ist ausgeschlossen.
Die in diesem Exposé gezeigten Visualisierungen sollen lediglich allgemeine Ideen vermitteln und der Illustration dienen. Es kann keine Gewähr für deren Richtigkeit gegeben werden. Die für den Verkauf relevanten Informationen sind den Notarunterlagen zu entnehmen, die Sie gerne bei uns anfordern können.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Hamburg.
Grunderwerbssteuer, Notar- und Gerichtskosten sind vom Käufer zu tragen.